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AGBs

AGBs

1 Geltungsbereich, Änderungen AGB

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Natthapong Gym GmbH, Schulstrasse 3, 8050 Zürich (das «Natthapong Gym») und dem Mitglied.

 

1.2 Das Natthapong Gym behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf der Website des Natthapong Gyms (www.natthapong-gym.ch/ersichtlich.

 

2 Mitgliedschaft

 

2.1 Das Mitglied wird während der Dauer des Mitgliedschaftsvertrags als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen des Natthapong Gyms aufgenommen.

 

2.2 Der Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag) ist persönlich und nicht übertragbar.

 

2.3 Online abgeschlossene Mitgliedschaftsverträge gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald der Kauf eines Abonnements durch die Sportsnow App bestätigt wurde.

2.4 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle im Thaiboxgym des Natthapong Gyms.

2.5 Für Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren gelten die besonderen Bestimmungen gemäss Ziff. 3.6 (Kindertraining)

 

3 Angebot

 

3.1 Das Natthapong Gym überl.sst dem Mitglied den verfügbaren Kraftbereich, gemäss bezahlter Tarifart, während den regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Die Öffnungszeiten sind jederzeit unter: (https://natthapong-gym.ch/trainingszeitenpreise/ersichtlich. Ausgeschlossen sind Mitglieder mit Kartenabonnements: 10er Karte oder 20er Karte; sowie mit Ladies Only Abonnements: LADIES ONLY 5er Karte oder LADIES ONLY Einzeleintritt.

 

3.2 Das Natthapong Gym behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Öffnungszeiten und die Ausstattung der Anlagen jederzeit zu verändern.

 

3.3 Das Natthapong Gym bietet unterschiedliche Thaibox-Kurse an, deren Teilnahmeplätze limitiert sind (Kursprogramm). Die Kurse dürfen maximal 1-mal am Tag besucht werden. Ausgeschlossen von den regulären Thaibox-Kursen sind die Mitglieder mit den Ladies Only Abonnements: LADIES ONLY 5er Karte oder LADIES ONLY Einzeleintritt. Das Natthapong Gym behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursprogrammänderungen vorzunehmen.

 

3.4 Alle übrigen vom Natthapong Gym angebotenen Leistungen wie z.B. Getränke, Riegel oder Personal Trainings etc. sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und separat im Voraus zu bezahlen.

 

3.5 Das Angebot kann jederzeit ändern, woraus kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.

 

3.6 Das Natthapong Gym bietet Kindertrainings ausschliesslich für Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren an. Diese finden derzeit zweimal pro Woche statt; massgeblich sind die im Stundenplan veröffentlichten Zeiten.

Kinder in diesem Altersbereich dürfen ausschliesslich das Kinderabo lösen. Die Teilnahme ist nur mit einem gültigen Kinderabo möglich und berechtigt nicht zur Nutzung des allgemeinen Kraftbereichs oder zur Teilnahme an Erwachsenenkursen.

Das natthapong Gym behält sich das Recht vor, Inhalte, Zeiten und Häufigkeit des Kindertrainings jederzeit anzupassen.

 

3.7 Personal Trainings können über die Plattform SportsNow gebucht werden.

Aktive Mitglieder bezahlen CHF 120 pro Training. Bei der Buchung ist eine nicht anrechenbare Anmeldegebühr von CHF 35 über das System zu entrichten; der Restbetrag ist vor Ort zu bezahlen.

Externe Kundinnen und Kunden (ohne aktives Abo) bezahlen CHF 150 pro Training; die Anmeldegebühr beträgt CHF 40.

Erfolgt eine Stornierung nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über SportsNow, verfällt die Anmeldegebühr und das vereinbarte Training gilt als vollständig geschuldet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.


4 Weisungen

 

4.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Weisungen des Personals kann ein sofortiger Verweis und Entzug der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung der Mitgliederbeiträge ausgesprochen werden. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied. ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.

 

4.2 Der Besuch des Thaiboxgyms ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich

ausgeschlossen werden. Das Natthapong Gym schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

 

4.3 Für die Teilnahme an den jeweiligen Kursprogrammen muss über das elektronische System Sportsnow eine Buchung durch das Mitglied vorgenommen werden. Ohne diese Buchung ist ein Mitglied nicht berechtigt am Kurs teilzunehmen.

 

4.4 Ist ein Mitglied verhindert und kann nicht an der von ihm gebuchter Stunde teilnehmen, muss das Mitglied eine fristgerechte Abmeldung (Stornierung) der gebuchten Stunde vornehmen. Nach der Abmeldefrist ist keine Stornierung mehr möglich. Die Abmeldefristen sind jederzeit unter: (https://www.sportsnow.ch/go/natthaponggym/news?locale=de) ersichtlich. Die Natthapong Gym behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Abmeldefristen vorzunehmen.

 

4.5 An den jeweiligen Kursen wird eine Anwesenheitskontrolle der Mitglieder durchgeführt. Bei Nichterscheinen eines Mitglieds – ohne Stornierung – wird bei jedem dritten Mal das Abonnement für 1 Woche gesperrt. Diese Sperrung berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der geleisteten Mitgliederbeiträge. Die gesperrte Zeit wird nicht der laufenden Mitgliedschaftszeit angehängt.

 

4.6 Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, das erforderliche Equipment für das Training zu beschaffen und mitzubringen. Für die Teilnahme am Training sind insbesondere Boxhandschuhe und Schienbeinschoner notwendig. Das Natthapong Gym stellt kein persönliches Trainingsequipment zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für fehlendes oder unzureichendes Equipment der Mitglieder.

 

4.7 Für die Teilnahme am Sparring-Kurs sind 16-Oz-Boxhandschuhe Pflicht. Mitglieder, die diese Anforderung nicht erfüllen, dürfen nicht am Sparring-Kurs teilnehmen.

 

5 Haftung

 

5.1 Die Inanspruchnahme der Angebote des Natthapong Gym, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an den Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens des Natthapong Gyms wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Mitglieds.

 

5.2 Das Natthapong Gym haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc.

 

5.3 Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat dem Natthapong Gym die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

 

5.4 Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für die Aufsicht von Minderjährigen während des Trainings verantwortlich.

 

6 Vertragsunterbruch und Ruhezeiten

 

6.1 Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Natthapong Gym berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der geleisteten Mitgliederbeiträge, anderer Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.

 

6.2 Auch für ohne Verschulden des Kursteilnehmers versäumte Trainingsstunden, erfolgt keine Rückvergütung.

 

6.3 Werden die Leistungen des jeweiligen Abonnements aufgrund von Unfall, Krankheit (nur mit entsprechendem Arztzeugnis), längerem Unterbruch wegen Militärdienst (Marschbefehl) oder Schwangerschaft, eine bestimmte Zeit unterbrochen, kann das Abonnement während der Geltungsdauer des Arztzeugnisses,

respektive Marschbefehls eingestellt werden (Pausierung). Die Pausierung muss spätestens 30 Tage nach Ende des Arztzeugnisses oder Marschbefehles angemeldet und durch das Natthapong Gym GmbH bewilligt werden. Dem Antrag sind Unterlagen zur Prüfung beizulegen (z.B. Arztzeugnis, Marschbefehl). Ein genehmigter Unterbruch wird der laufenden Mitgliedschaft angehängt und befreit nicht von ausstehenden und/oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.

 

6.4 Für Ferien von mind. 2 Wochen bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer einmalig eine Ruhezeit möglich. Die administrative Gebühr für Ferien-Ruhezeiten beträgt CHF 50.00. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht und bezahlt werden.

 

6.5 Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich das Natthapong Gym vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages aufzulösen.

 

6.6 Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Ruhezeiten können nur für Zeiträume, in denen keine Eintritte in das Natthapong Gym stattgefunden haben, berücksichtigt werden.

 

7 Vertragsdauer und Kündigung

 

7.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Abonnement und tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.

 

7.2 Die Mitgliedschaftsverträge laufen ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7.3 Ein Vertragsrücktritt kann nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall, gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht.

 

7.4 Bei Ratenzahlung bleibt die Vertragsdauer unverändert; eine vorzeitige Beendigung des Vertrags entbindet nicht von der Zahlung der noch ausstehenden Raten.

 

8 Zahlungen und Zahlungsdauer

 

8.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht: (https://natthapong-gym.ch/trainingszeiten-preise/). Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

 

8.2 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist jeweils spätenstens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Vertragsabschluss zu bezahlen.

 

8.3 Bezahlt das Mitglied den geschuldeten Mitgliedschaftsbeitrag nicht fristgerecht, wird es gemahnt. Die erste Mahnung ist kostenlos, die zweite Mahnung kostet CHF 30.00. Mit Zustellung der ersten Mahnung gerät das Mitglied in Verzug und schuldet dem Natthapong Gym einen Verzugszins in Höhe von 5% sowie eine Entschädigung für weiteren Verzugsschäden und es wird der geschuldete Gesamtbetrag der Vertragslaufzeit fällig.

 

8.4 Nach der ersten Mahnung behält sich das Natthapong Gym das Recht vor, dem Mitglied die Nutzung der Angebote und Leistungen zu sperren.

 

8.5 Für folgende Abonnemente kann eine Ratenzahlung gewählt werden:

– Halbjahresabo
– Halbjahresabo Jugendliche (16–17)
– Halbjahresabo Studenten
– Jahresabo
– Jahresabo Jugendliche (16–17)
– Jahresabo Studenten

Fälligkeiten:

– Halbjahresabos: 2 Raten – 1. Rate innert 5 Kalendertagen ab Kauf, 2. Rate einen Monat nach Fälligkeit der ersten Rate.
– Jahresabos: 3 Raten – 1. Rate innert 5 Kalendertagen ab Kauf, 2. Rate einen Monat nach Fälligkeit der ersten Rate, 3. Rate einen Monat später.

 

8.6 Die Ratenzahlung ist nur für jene Abonnemente verfügbar, die auf der Website oder in der SportsNow-App ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Eine nachträgliche Änderung der Zahlungsart ist ausgeschlossen.

 

8.6 Gerät das Mitglied mit einer Rate in Verzug, gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 8.3 und 8.4 sinngemäss.

Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist wird der gesamte ausstehende Restbetrag sofort fällig, und der Zugang zu den Leistungen kann bis zur vollständigen Zahlung gesperrt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.

 

9 Betriebszeiten und -einstellung

 

9.1 Der Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlage des Natthapong Gyms sowie das Kursprogramm können jederzeit ändern.

 

9.2 Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.

 

9.3 Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhaltsoder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

 

9.4 Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

 

10 Datenschutz

 

10.1 Das Natthapong Gym kann Fotos oder Videos von Trainingseinheiten zu Werbe- und Marketingzwecken nutzen, es sei denn, ein Mitglied widerspricht ausdrücklich.

10.2 Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen des Natthapong Gyms unterliegt der Datenschutzerklärung der Sportsnow. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter Datenschutzerklärung | SportsNow. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.

 

10.3 Das Mitglied akzeptiert ferner, dass die von SportsNow erhobenen Personendaten vom Nattapong Gym für interne Verkaufsstatistiken bearbeitet werden können.

 

11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

11.1 Die vorliegenden AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

 

11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist Zürich, Schweiz6